EHESAKRAMENT

 

Anmeldung im Pfarramt - welches Pfarramt ist zuständig? 

  • Ihr zuständiges Pfarramt ist wahlweise das Wohnpfarramt der Braut oder des Bräutigams, auch dann, wenn nicht in einer der beiden Pfarren geheiratet wird.
  • Wenn nur ein Partner katholisch ist, ist das Wohnpfarramt des kath. Partners zuständig.
  • Bekenntnisverschiedene Paare erhalten in ihrem Pfarramt ausführliche Informationen. 

Rechtzeitige Terminvereinbarung(en)  

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig im zuständigen Wohnsitzpfarramt an; wenn Sie nicht in der Wohnpfarre heiraten, auch im Pfarramt jenes Ortes, in dem Ihre Trauungskirche steht.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Trauungspriester (Zelebranten) ohne Termindruck, wie Sie die Feier ihrer Trauung gestalten können. Gibt es Bibelstellen, Gebete, Rituale, die Ihnen wichtig sind? Welche Musik, welche Lieder gefallen Ihnen und entsprechen der Liturgie? Wie können die Gäste in den Trauungsgottesdienst eingebunden werden?
  • Je früher, desto besser, z.B. 12 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin – jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik usw.
  • Nehmen Sie bitte sehr früh, d.h. noch bevor Sie Ihren Hochzeitstermin festlegen, Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf.

Vor der Hochzeit ist ein Eheseminar und ein Brautgespräch mit dem Pfarrer nötig.

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Vorzulegende Dokumente:
· Geburtsurkunden
· Aktuelle Taufscheinergänzungen (erhalten Sie in Ihrer Taufpfarre),

  falls die Brautleute nicht in der zuständigen Pfarre getauft wurden
· Staatliche Heiratsurkunde, falls schon vorhanden